Vereinsversicherungen über LBB e.V.:

 

Als Verbandsmitglied haben Sie die Möglichkeit, günstige Versicherungsleistungen über unseren Partner "SV-Versicherung" zu erhalten. Weitere Informationen sowie die aktuellen Formulare finden Sie auf der folgenden Homepage, direkt bei der Sparkassenversicherung.

 

Deshalb stellen wir hier nur einige wichtige Informationen vor.

Bei Bedarf kontaktieren Sie bitte zunächst den Verantwortlichen des Präsidiums (033 31 29 83 83), bzw. die Geschäftsstelle. - Danke.

Als Verbandsmitglied haben Sie die Möglichkeit, günstige Versicherungsleistungen über unseren Partner "SV-Versicherung" zu erhalten. Weitere Informationen sowie die aktuellen Formulare finden Sie auf der folgenden Homepage, direkt bei der Sparkassenversicherung.

 

Deshalb stellen wir hier nur einige wichtige Informationen vor.

Bei Bedarf kontaktieren Sie bitte zunächst den Verantwortlichen des Präsidiums (033 31 29 83 83), bzw. die Geschäftsstelle. - Danke.

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Quelle: http://www.sv.de/bdmv -  Auszug !

Vereinshaftpflichtversicherung

Warum braucht ein Verein eine Haftpflichtversicherung?

  • Die gesetzliche Haftpflicht des Vereins wird sozusagen per Vertrag auf die Versicherung übertragen.

Was sind die Leistungen der Haftpflichtversicherung?

  • Prüfung der Haftpflichtfrage
    Der Versicherer prüft, ob die an den Verein gestellten Ansprüche zu Recht gestellt werden und ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist.
  • Ablehnung unberechtigter Ansprüche
    Der Versicherer lehnt ungerechtfertigte Ansprüche ab, auch vor Gericht.
  • Zahlung gerechtfertigter Ansprüche

Was umfasst die Vereinshaftpflichtversicherung?

  • Gesetzliche Haftpflicht des Vereins
  • Persönliche gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder des Vorstandes einschließlich aller übrigen Mitglieder aus der Betätigung im Auftrag und Interesse des Vereins
  • Gesetzliche Haftpflicht des Vereins als Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von Probelokalen (insbesondere Verkehrssicherungspflichten)
  • Besitz und Unterhaltung einer Vereinsgaststätte mit Bewirtschaftung in eigener Regie
  • Gesetzliche Haftpflicht des Vereins aus der Teilnahme an Veranstaltungen Dritter
  • Gesetzliche Haftpflicht des Vereins aus der Durchführung von Stand-, Promenaden-, Platz-, Stuhl- und Kurkonzerten sowie Sternmärsche
  • Gesetzliche Haftpflicht des Vereins aus der Durchführung von bis zu dreitägigen, vereinsinternen Veranstaltungen mit maximal zwei Übernachtungen
  • Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht wegen Personenschäden von Kindern und Schülern, soweit diese der Aufsichtspflicht durch Mitglieder des Vereins unterstellt sind
  • Mitversicherung deliktsunfähiger Kinder

Jahresvertrag Veranstalterhaftpflicht- und Unfallversicherung

Für welche Vereine eignet sich dieser Jahresvertrag?

  • Musikvereine, welche dem Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag noch nicht beigetreten sind.

Welche Veranstaltungen können über den Jahresvertrag versichert werden?

  • Alle Arten von Veranstaltungen
  • Reisen/Freizeiten
  • Altmaterialsammlungen

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Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag

Welche Versicherungsleistungen bietet der Rahmenvertrag?

  • Dienstreise-Kaskoversicherung
  • Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Schadenfreiheitsrabatt-Rückstufungsversicherung (KH-SFR-Versicherung)

Wann besteht Versicherungsschutz?

  • während Fahrten im Auftrag und Interesse des Vereins z.B.:
    - Fahrten zu und von Proben
    - Fahrten zu und von Versammlungen
    - Fahrten zu und von Festlichkeiten inklusive Besorgungsfahrten
    - Fahrten zu und von Freizeiten, Konzertreisen
     
  • weder der Fahrer noch der Halter des Fahrzeugs müssen Mitglieder des Vereins sein. Es sind z.B. auch die Fahrzeuge von Eltern oder Freunden versichert, wenn diese Kinder/Jugendliche des Vereins fahren.

Welche Deckungskonzepte werden angeboten?

  • Ausschlaggebend für die Zuordnung zu einer Kategorie ist die Art der Zulassung des Fahrzeugs

   1) Personenkraftwagen und motorangetriebene Zweiradfahrzeuge

   2) Personenkraftwagen, motorangetriebene Zweiradfahrzeuge, LKW bis 3,5t Nutzlast,
       Wohnmobile und PKW- Anhänger, solange diese mit dem Zugfahrzeug verbunden
       sind.

Welche Schäden sind versichert?

  • Teilkasko
    - Brand, Explosion
    - Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde
      Personen
    - Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
    - Zusammenstoß mit Haarwild
     
  • Vollkasko
    - Unfall
    - Mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen

Wie läuft die Schadenregulierung ab?

  • Dienstreisekasko
    - Die Schadensanzeige muss über den Vereinsvorstand und den Kreisverband  (hier LBB e.V.) an die SparkassenVersicherung eingereicht werden.
    - Der Geschädigte (Fahrzeughalter) sollte parallel dazu telefonisch Kontakt zur SparkassenVersicherung aufnehmen.
    - Die Entscheidung, ob ein Gutachten erstellt wird oder nicht, liegt beim Versicherer
    - Die Kosten für ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten werden nicht ersetzt
    - Kaskoschäden werden direkt von der SparkassenVersicherung reguliert, d.h. der
      Kaskoschaden muss bei einer eventuell bestehenden eigenen Kaskoversicherung
      nicht gemeldet werden
     
  • KH-SFR-Versicherung
    - Die Schadensanzeige muss über den Vereinsvorstand und den Kreisverband an die
      SparkassenVersicherung eingereicht werden.
    - Der Schaden muss der eigenen Kfz- Haftpflichtversicherung gemeldet werden.
      Diese reguliert den Schaden mit dem Anspruchsteller!
    - Im Anschluss an die Regulierung durch den eigenen Kfz- Haftpflicht-Versicherer muss
      der Kfz-Halter eine Bescheinigung bei seinem Kfz- Haftpflichtversicherer anfordern,
      die folgende Daten enthalten muss :

      -> Höhe der Schadenaufwendungen
      -> Höhe des Rückstufungsschadens (Hochrechnung)

    - Diese Bescheinigung wird bei der SparkassenVersicherung eingereicht. Der
      Kfz-Halter bekommt den Rückstufungsschaden ersetzt. Der Rückstufungsschaden
      ist hochgerechnet der Betrag, welcher voraussichtlich mehr aufgewendet werden
      muss, bis wieder die SFR-Stufe vor dem Unfall erreicht wird.

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Musikinstrumentenversicherung

Welche Gegenstände können versichert werden?

  • Musikinstrumente aller Art
  • Futterale, Etuis, Kästen etc.
  • Noten, Notenständer
  • Beschallungs- und Verstärkeranlagen
  • Uniformen, Trachten und Vereinsfahnen 

Was versichern wir nicht?

  • Rundfunk-, Fernsehgeräte, Videorecorder
  • Plattenspieler
  • sonstige Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte 

Welche Schadenfälle sind versichert?

ALLGEFAHREN - Deckung

d.h. wir ersetzen insbesondere Schäden durch

  • Transport, Transportmittelunfall
  • Diebstahl, Abhandenkommen
  • Veruntreuung, Unterschlagung
  • Raub, räuberische Erpressung
  • Vertauschen, Liegenlassen
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Wasser und elementare Ereignisse 

Für welche Gefahren und Schäden treten wir nicht ein?

  • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers und den von ihm beauftragten Personen
  • Mängel, die schon bei Vertragsabschluss bestanden
  • Aufruhr, Plünderung, Krieg, hohe Hand, Kernenergie
  • mut- oder böswillige Beschädigung, Untreue oder Diebstahl durch Familienangehörige
  • gewöhnliche Abnutzung (Verschleiß), Wertminderung
  • Witterungs- und Temperatureinflüsse, Leimlösungen, gewöhnliche Lack- oder Schrammschäden 

Wo gilt die Versicherung?

  • weltweit 

Sind die versicherten Sachen während der Nachtzeit (22.00 Uhr - 6.00 Uhr) auch in einem unbewacht im freien abgestellten Fahrzeug versichert?

  • Für Schäden durch Diebstahl oder Abhandenkommen besteht für Vereine der BDMV und des DHV trotz der allgemein gültigen „Nachtzeitklausel“ Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug allseitig fest verschlossen ist. 

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

  • Die Versicherungssumme muss mindestens dem Zeitwert des jeweiligen Instruments entsprechen (dafür gibt es eine Entwertungstabelle).
  • Ist diese zu niedrig gewählt worden, werden im Schadenfall Abzüge gemacht

    -> Unterversicherung!!

Welche Kosten werden von uns im Schadenfall übernommen?

Wir ersetzen:

  • bei einem Teilschaden die Reparaturkosten
  • bei einem Totalschaden den Zeitwert, maximal die Versicherungssumme


Der Versicherungsnehmer ist an jedem Schaden mit 50,00 EUR selbst beteiligt.
 

Dies gilt nicht bei Schäden durch

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • höhere Gewalt

    Es werden keine kurzfristigen Versicherungen übernommen!

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Vereins-Rechtsschutz

Warum ist Rechtsschutz für Vereine so wichtig?

Die Haftpflichtversicherung des Vereins tritt grundsätzlich für Schäden ein, die einem Dritten durch Vereinsmitglieder zugefügt werden. Die Rechtsschutzversicherung hingegen unterstützt unter anderem, sofern der Verein selbst Schadenersatzansprüche stellt. In diesen Fällen kommt eine Rechtsschutzversicherung für die anfallenden Kosten für Rechtsanwälte und Gerichte auf.

Was bieten wir Ihnen?

Der Vereins-Rechtsschutz sorgt dafür, dass Sie sich mit professioneller juristischer Hilfe wehren können. Versichert werden nicht nur der Verein und seine Mitarbeiter, sondern sämtliche Vereinsmitglieder im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit. Schließlich sollen die ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieder ebenfalls hinreichend geschützt sein.

Welche Deckungskonzepte werden angeboten?

Auf die speziellen Bedürfnisse Ihres Vereins zugeschnitten bieten wir Ihnen:

  • eine Grunddeckung mit Vereins-Rechtsschutz (Baustein A) und Spezial-Straf-Rechtsschutz (Baustein S) als Paketlösung.
  • sowie individuell bei Bedarf die Zusatzdeckungen mit Verkehrs-Rechtsschutz (Baustein V) und/oder Rechtsschutz für das Vereinsheim (Baustein G).

Welche Leistungen sind versichert?

Vereins-Rechtsschutz (Grunddeckung Baustein A)

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Daten-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor deutschen Gerichten
  • Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Erbrecht
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
  • Rechtsschutz für telefonische Erstberatung
  • Mediationsverfahren
  • Forderungsmanagement

Spezial-Straf-Rechtsschutz (Grunddeckung Baustein S)

  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Kostenübernahme der Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG)
  • Dienstreise-Rechtsschutz für Vereinsmitglieder und für die Eltern von Kindern, die Vereinsmitglied sind, bei Fahrten für den Verein in ihrer Eigenschaft als Fahrer/Insasse/Eigentümer in/von öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln mit den Leistungsarten Schadenersatz-, Verkehrs-Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Kostenübernahme grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG)
  • Forderungsmanagement

Verkehrs-Rechtsschutz (Zusatzdeckung Baustein V)

  • Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Verkehrs-Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Verkehrs-Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

 

Rechtsschutz für das Vereinsheim (Zusatzdeckung Baustein G)

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

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Zeltversicherung

Welche Gegenstände können versichert werden?

  • Zelte aller Art
  • Mobiliar
    - Bühne
    - Tische, Bänke, Stühle
    - Fußboden
    - Zapfanlagen
    - Kühlschränke
    - Fritteusen
    - Grillgeräte
    - Licht- und Beschallungsanlagen 

Was versichern wir nicht?

  • Dekoration, Lebensmittel, Geschirr u.ä.

Welche Schadenfälle sind versichert?

Während des Auf- und Abbaues, des Gebrauchs und der Transporte erstreckt sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf folgende Gefahren:
 

  • Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung
  • mut- oder böswillige Beschädigung (ausgenommen Mobiliar)
  • höhere Gewalt einschließlich Hagel und Sturm

Wo gilt die Versicherung?

  • Geltungsbereich ist Deutschland

Pauschale Mitversicherung des Inventars (Mobiliars)

Mitversichert werden können Bühnen, Tische, Bänke, Stühle, Fußboden, Zapfanlagen, Kühlschränke, Fritteusen, Grillgeräte, Licht- und Beschallungsanlagen.

Eine pauschale Mitversicherung des Inventars (Mobiliars) kann ohne Meldung der Versicherungssumme im Rahmen einer Erstrisikoversicherung mit einer Versicherungssumme von 10.000 EUR erfolgen.

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Weitere Versicherungen

Garderobenversicherung

Landkaskoversicherung

Elektronikversicherung

 

  • Für das Vereinsheim:


Gebäude-,Einbruchdiebstahl- und Inventarversicherung

Umwelthaftpflichtversicherung - sofern der Verein einen Heizöltank besitzt.

Auslandsreise-Krankenversicherung